Psychologisches Zentrum
PSYCHOLOGISCHES ZENTRUM

Waffenrechtliche Verlaesslichkeitsprüfung
WAFFENPSYCHOLOGISCHE TESTUNG

Einerseits wird der Lebenslauf des Bewerbers mit Hilfe eines Anamnesefragebogens und im persönlichen Gespräch erhoben. Zusätzlich werden mittels drei standardisierten Fragebögen (am Computer) Persönlichkeitseigenschaften erfasst, die über die Verlässlichkeit Auskunft geben.

Wie verläuft der Test?

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung erfolgt in ein oder zwei Phasen:

Die erste Phase beinhaltet drei standardisierte Persönlichkeitsfragebögen und ein Explorationsgespräch. Ist die Verlässlichkeit damit eindeutig ersichtlich, ist die Untersuchung in dieser Phase abgeschlossen. Sollten noch Zweifel an der Verlässlichkeit des Klienten bestehen, so hat dieser die Möglichkeit in der zweiten Phase eine freiwillige Weitertestung absolvieren oder die Testung abzubrechen.

Was wird getestet?

Bei der waffenrechtlichen Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfasst, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Bei den Persönlichkeitseigenschaften werden neben klinisch-psychologische Auffälligkeiten auch die emotionale Stabilität, Selbstkontrolle, soziale Anpassungsfähigkeit, die Aggressionstendenz und Risikobereitschaft erfasst. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Klienten erhoben.

Wo wird getestet?

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung ist in Leibnitz, Kalsdorf und Deutschlandsberg möglich:

8401 Kalsdorf, Kiesweg 11
Anreise

8530 Deutschlandsberg, Soloplatz 1/II - Villa Kunterbunt
Anreise

8430 Leibnitz, Fettingergasse 6/III
Anreise

Anmeldung bitte unter Tel. 0664 3969918 oder Email psyzentrum@posteo.at

Wie lange dauert der Test?

Der Zeitbedarf für die Testung beträgt ungefähr zwei bis drei Stunden. Es können auch Pausen zwischen den einzelnen Tests eingelegt werden.

Wann erfährt man das Testergebnis?

Das Testergebnis wird mit dem Klienten besprochen und anschließend wird das positive Gutachten per Post je nach Wunsch entweder dem Klienten oder der Behörde zugeschickt. Bei einer negativen Beurteilung wird kein Gutachten erstellt.